Die Aufgabe des Personalrats im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es, auf die Einhaltung von Gesetzen und Schutzvorschriften zu achten. Er kann aber auch darüber hinaus gehende Dienstvereinbarungen abschließen und Maßnahmen durchsetzen, die dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen. Der Personalrat möchte mit Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften konkrete Probleme erörtern und Handlungsoptionen diskutieren.
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